Islam-Kundgebung- Erst Predigt, nun Ausreise Drucken
Dienstag, den 26. April 2011 um 10:16 Uhr

Zwei umstrittene radikal-islamistische Prediger sind am Mittwochabend trotz Protesten öffentlich vor 1500 Anhängern in der Frankfurt City aufgetreten. Nun muss Bilal Philips, der unter anderem die Todesstrafe für Schwule fordert, Deutschland verlassen.

Der radikal-islamistische Prediger Bilal Philips muss Deutschland verlassen. Die Polizei habe ihm eine Ausweisungsverfügung der Frankfurter Ausländerbehörde am Mittwochabend übergeben, teilte Polizeisprecher Jürgen Linker mit. Bilal, der als Hassprediger gilt,  soll unter anderem die Todesstrafe für Homosexuelle gefordert haben.

Philips habe um 21.40 Uhr in Begleitung Vogels das Frankfurter Polizeipräsidium verlassen und müsse innerhalb von drei Tagen aus Deutschland ausreisen, sagte Linker. Philips ist nach Erkenntnissen des Verfassungsschutzes 1947 in Jamaica geboren, in Kanada aufgewachsen und als 25-Jähriger zum Islam übergetreten, nachdem er zunächst Kommunist war.

 

Getrennt nach Männern und Frauen verfolgten rund 1500 Anhänger am Mittwochabend zuächst die Rede des umstrittenen salafistischen Konvertiten Pierre Vogel, anschließend sprach der als Hassprediger kritisierte und von den Veranstaltern als Überraschungsgast angekündigte Abu Ameena Bilal Philips.

Die ins Deutsche übersetzten Reden enthielten nach Angaben der Polizei keine Hetzparolen. Zu Zwischenfällen kam es nach Polizeiangaben zunächst nicht. Rund 500 Menschen demonstrierten vor der Absperrung gegen die Kundgebung. Die Grünen, antifaschistische Gruppen und die rechtsextreme NPD hatten unabhängig voneinander dazu aufgerufen.

Erst kurz vor Beginn der Veranstaltung hatte der Hessische Verwaltungsgerichtshof in Kassel grünes Licht für die Kundgebung gegeben. Er wies in zweiter Instanz die Beschwerde der Stadt Frankfurt gegen einen Beschluss des Verwaltungsgericht zurück und ermöglichte die Veranstaltung, allerdings mit den 16 in der ersten Instanz erlassenen Auflagen. Das Frankfurter Ordnungsamt hatte die Kundgebung am Dienstag verboten.

Die Veranstalter durften nach den gerichtlichen Auflagen «nur solche Reden, Sprechchöre und Transparente zulassen, die den öffentlichen Frieden wahren». Das teilte das Verwaltungsgericht mit. «Die Aufstachelung zum Hass gegen Bevölkerungsgruppen oder zu Gewalt oder Willkürmaßnahmen wird untersagt.» Die Trennung der Teilnehmer nach Geschlecht darf dem Beschluss zufolge «nicht zwangsweise durchgesetzt werden». Und: «Die Menschenwürde anderer darf nicht dadurch verletzt werden, dass Teile der Bevölkerung beschimpft, böswillig verächtlich gemacht oder verleumdet werden.»

Hessens Innenminister Boris Rhein (CDU) hatte schon vor den Entscheidungen der Gerichte angekündigt: «Sollten die Sicherheitsbehörden während der Veranstaltung Verstöße gegen Recht und Gesetz feststellen, wird die hessische Polizei mit aller Konsequenz durchgreifen.»

Salafistische Prediger wie der deutsche Konvertit Vogel tragen nach Einschätzung von Rhein und des Verfassungsschutzes zur Radikalisierung junger Muslime bei. Die von Vogel vertretende Glaubenslehre ist nach diesen Erkenntnissen als «demokratiefeindlich einzustufen und verstößt mit ihren Thesen gegen den Gedanken der Völkerverständigung und des Gleichheitsgrundsatzes».

cvd/news.de/dpa

Zuletzt aktualisiert am Dienstag, den 26. April 2011 um 10:34 Uhr